Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.01.1988

Rechtsprechung
   BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86   

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https://dejure.org/1988,138
BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 (https://dejure.org/1988,138)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 (https://dejure.org/1988,138)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 (https://dejure.org/1988,138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeugnis - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.; BGB § 630
    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als Geltendmachung eines Erfüllungsanspruchs; mögliche Verwirkung des Zeugniserteilungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Wie lange besteht Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses?

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zeugnisanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 329
  • NJW 1988, 1616
  • MDR 1988, 607
  • NZA 1988, 427
  • BB 1988, 978
  • DB 1988, 1071
  • JR 1988, 396
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80

    Zeugnisanspruch

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Ist das nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses (BAGE 42, 41, 47 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT, zu II 2 der Gründe).

    Dieser Gesichtspunkt wird unterstrichen dadurch, daß der Anspruch auf Zeugniserteilung regelmäßig von tariflichen Ausschlußklauseln erfaßt wird (vgl. nur die bereits erwähnte Entscheidung des Senats BAGE 42, 41 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT).

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Der Schuldner muß sich weiter hierauf eingerichtet haben, und schließlich muß ihm die Erfüllung des Rechts des Gläubigers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAGE 6, 166 ff. [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.11.1978 - 6 ABR 11/77

    Ansprüche des Betriebsrats - Ersatz von Aufwendungen - Verwirken von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Der Schuldner muß sich weiter hierauf eingerichtet haben, und schließlich muß ihm die Erfüllung des Rechts des Gläubigers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAGE 6, 166 ff. [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.07.1960 - 2 AZR 105/59

    Verwirkung eines Klageanspruchs

    Auszug aus BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
    Der Schuldner muß sich weiter hierauf eingerichtet haben, und schließlich muß ihm die Erfüllung des Rechts des Gläubigers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht mehr zumutbar sein (vgl. BAGE 6, 166 ff. [BAG 09.07.1958 - 2 AZR 538/56] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 28. Juli 1960 - 2 AZR 105/59 - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG Beschluß vom 14. November 1978 - 6 ABR 11/77 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Verwirkung, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Mit einer solchen Klage macht er weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungsanspruch (st. Rspr. BAG vgl. 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 mwN).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses wie jeder schuldrechtliche Anspruch der Verwirkung unterliegt (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 507/04 - Rn. 31, BAGE 116, 95; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - Rn. 14, BAGE 57, 329).

    Im Unterschied zu der vom Fünften Senat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1988 (- 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329) entschiedenen Konstellation habe der Kläger nach Erteilung des ihn nicht zufriedenstellenden Zeugnisses nicht mehrere Monate gewartet, bis er erstmals eine Korrektur verlangt habe.

    b) Angesichts der Vielzahl der Berichtigungsbemühungen des Klägers nach der Erteilung des Zeugnisses vom 25. Juli 2003 unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, den der Fünfte Senat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1988 zu behandeln hatte (- 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329).

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll der Arbeitnehmer damit den ursprünglichen Erfüllungsanspruch geltend machen, weil der Arbeitgeber mit dem unzutreffenden Zeugnis seine Pflicht zur Erteilung eines formgerechten, wahrheitsgemäßen und wohlwollenden Zeugnisses nicht nachgekommen sei ( BAG vom 23.06.1960, AP Nr. 1 zu § 73 HGB [ A. Hueck ] = AR-Blattei "Zeugnis: Entsch. 3"; BAG vom 23.02.1983, AP Nr. 10 zu § 70 BAT = EzA § 70 BAT Nr. 15; BAG vom 17.02.1988, AP Nr. 17 zu § 630 BGB [ van Venrooy ] = AR-Blattei ES 1850 Nr. 27 = D-Blatt "Zeugnis: Entsch. 27" = EzA § 630 BGB Nr. 12 = NZA 1988, 427 = SAE 1989, 59 [ M. Wolff ]; zust. MünchKomm- Schwerdtner, § 630 BGB Rz. 36; Schaub, ArbR HdB, § 146 IV 1).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87   

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https://dejure.org/1988,3525
BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87 (https://dejure.org/1988,3525)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1988 - 3 AZR 424/87 (https://dejure.org/1988,3525)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 (https://dejure.org/1988,3525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung von Heimarbeitern und Hausgewerbetreibenden und im Lohnauftrag arbeitenden Gewerbetreibenden bei ähnlicher Stellung der Gewerbetreibenden auf Grund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit - Möglichkeit der Berufung auf bindende Festsetzungen im Sinne des § 19 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 211
  • NZA 1988, 805
  • DB 1988, 1071
  • JR 1988, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.04.1986 - 3 AZR 489/84

    Gleichstellung - Hausgewerbe - Heimarbeit - Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87
    In dem Rechtsstreit einer ehemaligen Mitarbeiterin gegen die Klägerin hat der Senat entschieden, daß die Klägerin aufgrund der "Gleichstellung von Hausgewerbetreibenden, anderen im Lohnauftrag arbeitenden Gewerbetreibenden und Zwischenmeistern in der Herstellung von Damen- und Kinderoberbekleidung und verwandten Erzeugnissen" vom 29. Mai/11. Juli 1979 (Bundesanzeiger Nr. 191 vom 10. Oktober 1979 S. 2) den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt ist (Urteil vom 8. April 1986 - 3 AZR 489/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Für sie galten damit die bindenden Festsetzungen vom 22. März/22. Oktober 1978, vom 13. Februar 1984 sowie die weiteren bindenden Festsetzungen vom 16./17. Juli/20. September 1984 und 1. Juli 1985 (vgl. Urteil des Senats vom 8. April 1986 - 3 AZR 489/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87
    Die Grundsätze des redlichen Geschäftsverkehrs in der zivilrechtlichen Gestaltung von Treu und Glauben (§ 242 BGB), des Verbots des sittenwidrigen Handelns und der arglistigen Schädigung (§§ 138, 162 BGB) sind Rechtsgrundsätze allgemeiner Art, die in dem Wertesystem des Grundgesetzes ihre Entsprechung finden und die gesamte Rechtsordnung beherrschen (statt aller: BVerfGE 7, 198 ff.).
  • BAG, 13.07.1967 - 5 AZR 153/65

    Lohngewerbetreibender - Erlaß des Heimarbeitsausschusses - Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87
    Irrige Vorstellungen des Auftraggebers schließen die Geltung der Vorschriften des Heimarbeitsrechts nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 - AP Nr. 2 zu § 2 HAG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. von Maus; Urteil vom 13. Juli 1967 - 5 AZR 153/65 - AP Nr. 2 zu § 1 HAG; Urteil vom 10. Juli 1969 - 5 AZR 489/68 - AP Nr. 6 zu § 2 HAG).
  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 489/68

    Gleichgestellter Lohngewerbetreibender - Gleichgestellter Hausgewerbetreibender -

    Auszug aus BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87
    Irrige Vorstellungen des Auftraggebers schließen die Geltung der Vorschriften des Heimarbeitsrechts nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 - AP Nr. 2 zu § 2 HAG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. von Maus; Urteil vom 13. Juli 1967 - 5 AZR 153/65 - AP Nr. 2 zu § 1 HAG; Urteil vom 10. Juli 1969 - 5 AZR 489/68 - AP Nr. 6 zu § 2 HAG).
  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 437/58

    Hausgewerbetreibender - Zwischenmeister - Erstattungsanspruch - Zahlung eines

    Auszug aus BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87
    Irrige Vorstellungen des Auftraggebers schließen die Geltung der Vorschriften des Heimarbeitsrechts nicht aus (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1960 - 5 AZR 437/58 - AP Nr. 2 zu § 2 HAG, zu II 3 der Gründe, mit Anm. von Maus; Urteil vom 13. Juli 1967 - 5 AZR 153/65 - AP Nr. 2 zu § 1 HAG; Urteil vom 10. Juli 1969 - 5 AZR 489/68 - AP Nr. 6 zu § 2 HAG).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 409/01

    Mithaftung für Entgeltansprüche von Heimarbeitern

    Sie gelten damit wie die Rechtsnormen eines Tarifvertrages unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggeber und den in Heimarbeit Beschäftigten (Senat 5. Mai 1992 - 9 AZR 13/91 - nv.; BAG 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - BAGE 57, 211).
  • LAG Köln, 04.09.2012 - 12 Sa 690/11

    Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH & Co; Rechtsmissbrauch durch

    Eine Offenbarungspflicht kann sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen unter anderem aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.1988, 3 AZR 424/87, NZA 1988, 805).

    Dass strenge Anforderungen zu stellen sind, wird auch belegt durch § 19 Abs. 3 Satz 4 HAG, wo bestimmt ist, dass selbst eine Verwirkung von Ansprüchen aus einer bindenden Festsetzung ausgeschlossen ist, also ein längerer Zeitablauf sogar bei Hinzutreten eines Umstands, der die Geltendmachung einer Forderung als treuwidrig erscheinen lässt, nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt (BAG, Urteil vom 19.01.1988, 3 AZR 424/87, NZA 1988, 805).

  • LAG Köln, 04.09.2012 - 12 Sa 1482/10

    Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH & Co; Rechtsmissbrauch durch

    Eine Offenbarungspflicht kann sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen unter anderem aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.1988, 3 AZR 424/87, NZA 1988, 805).

    Dass strenge Anforderungen zu stellen sind, wird auch belegt durch § 19 Abs. 3 Satz 4 HAG, wo bestimmt ist, dass selbst eine Verwirkung von Ansprüchen aus einer bindenden Festsetzung ausgeschlossen ist, also ein längerer Zeitablauf sogar bei Hinzutreten eines Umstands, der die Geltendmachung einer Forderung als treuwidrig erscheinen lässt, nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt (BAG, Urteil vom 19.01.1988, 3 AZR 424/87, NZA 1988, 805).

  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90

    Bindende Festsetzung für Heimarbeiter - Anhörungsrecht

    Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnormen des Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG (BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - AP Nr. 7 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 425/75 - AP Nr. 9 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 343/81 - AP Nr. 11 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - AP Nr. 12 zu § 19 HAG).
  • LAG Köln, 14.02.2012 - 11 Sa 1380/10

    Anwendungsbereich des HAG; Keine Verwirkung von Nachforderungen

    Nur unter ganz besonderen Umständen kann deshalb einem Gleichgestellten die Berufung auf die zu seinen Gunsten und zu seinem Schutz erlassene Gleichstellungsanordnung versagt werden (BAG, Urt. v. 19.01.1988 - 3 AZR 424/87 - m. w. N.).
  • BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 13/91

    Bindende Festsetzungen des Heimarbeitsausschusses entsprechend einem Tarifvertrag

    Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnormen des Tarifvertrages unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG (BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - AP Nr. 7 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 425/75 - AP Nr. 9 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 343/81 - AP Nr. 11 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - AP Nr. 12 zu § 19 HAG).
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